Roaming-Gebühren im Ausland ab 2017
Verfasst: Di 2. Aug 2016, 15:06
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum W-LAN im Ausland: Ab 2017 sollen ja die Roaming-Gebühren ganz abgeschafft werden, wenn ich diesen Artikel hier richtig deute: http://derstandard.at/2000035757810/EU-Roaming-ab-30-April-billiger-Gebuehr-haengt-vomInlandstarif-ab
Und vorher sollen sie ja deutlich billiger sein.
Nun haben wir für nächsten Sommer eine Osteuropa-Tour geplant und wollen dafür unsere Gutscheine für diverse Städtereisen aus dem Netz einlösen (es geht u.a. nach Prag und nach Ljubljana in Slowenien). Da frage ich mich, wie das dann mit den Roaming Gebühren ist. Ich habe nämlich erst vor drei Monaten einen Vertrag mit einer kostenpflichtigen Zusatz-Roaming-Option abgeschlossen. Fällt die dann mit den Roaminggebühren einfach automatisch weg oder muss man den Vertrag vorher erst kündigen und gilt der Wegfall Roaminggebühr dann erst nach Abschluss eines neuen Vertrags?
Also theoretisch müsste diese EU-Roamingverordnung doch auch bei bestehenden Verträgen greifen, oder? Denn sie besagt ja, kurz gesagt, dass ab diesem Zeitpunkt kein Anbieter mehr Aufschläge für EU-Roaming nehmen darf. Ein Zuschlag, der danach erhoben werden würde, wäre doch dann theoretisch illegal, auch wenn er im Vertrag vereinbart worden wäre. Oder vertue ich mich da jetzt?
Bin mir nicht so sicher, wie das in Slowenien, Tschechien und Montenegro mit WLAN-Hotspots ausschaut, daher die Frage. In den Städten wird das wohl kein Problem sein, aber auf den Reisewegen schaut man ja vielleicht doch mal was online nach.
Würde mich interessieren, ob jemand da vielleicht genauer über die Rechtslage Bescheid weiß.
Viele Grüße, Michael
ich habe eine Frage zum W-LAN im Ausland: Ab 2017 sollen ja die Roaming-Gebühren ganz abgeschafft werden, wenn ich diesen Artikel hier richtig deute: http://derstandard.at/2000035757810/EU-Roaming-ab-30-April-billiger-Gebuehr-haengt-vomInlandstarif-ab
Und vorher sollen sie ja deutlich billiger sein.
Nun haben wir für nächsten Sommer eine Osteuropa-Tour geplant und wollen dafür unsere Gutscheine für diverse Städtereisen aus dem Netz einlösen (es geht u.a. nach Prag und nach Ljubljana in Slowenien). Da frage ich mich, wie das dann mit den Roaming Gebühren ist. Ich habe nämlich erst vor drei Monaten einen Vertrag mit einer kostenpflichtigen Zusatz-Roaming-Option abgeschlossen. Fällt die dann mit den Roaminggebühren einfach automatisch weg oder muss man den Vertrag vorher erst kündigen und gilt der Wegfall Roaminggebühr dann erst nach Abschluss eines neuen Vertrags?
Also theoretisch müsste diese EU-Roamingverordnung doch auch bei bestehenden Verträgen greifen, oder? Denn sie besagt ja, kurz gesagt, dass ab diesem Zeitpunkt kein Anbieter mehr Aufschläge für EU-Roaming nehmen darf. Ein Zuschlag, der danach erhoben werden würde, wäre doch dann theoretisch illegal, auch wenn er im Vertrag vereinbart worden wäre. Oder vertue ich mich da jetzt?
Bin mir nicht so sicher, wie das in Slowenien, Tschechien und Montenegro mit WLAN-Hotspots ausschaut, daher die Frage. In den Städten wird das wohl kein Problem sein, aber auf den Reisewegen schaut man ja vielleicht doch mal was online nach.
Würde mich interessieren, ob jemand da vielleicht genauer über die Rechtslage Bescheid weiß.
Viele Grüße, Michael